Gutachten

im Fachgebiet Psychiatrie (nicht forensisch)

Gutachten

Gerichtsgutachten im Fachgebiet der allgemeinen Psychiatrie (nicht-forensisch) für Verfahren im Betreuungsrecht für Amtsgerichte (Betreuungsgericht), Behörden (z.B. Gesundheitsamt) sowie gutachterliche Tätigkeit für gerichtliche Parteigutachten (Einzelgutachten / Privatgutachten). Schwerpunkte in der Begutachtung sind Persönlichkeitsstörungen und ihre Berührungspunkte mit forensischen Themen (bspw. Glaubwürdigkeit, Geschäftsfähigkeit, Willensbildung), Traumafolgestörungen (kPTBS, dissoziative Störungen), Angststörungen, Depression, wahnhafte Störungen und Schizophrenie. Die Kosten für die Begutachtung richten sich nach der Vergütungstabelle zur Entschädigung (M1 bis M3) sowie vertraglicher Einigung für Privatgutachten. Die Kosten sind aufgrund Zeitaufwand und Komplexität sehr variabel.

Hinweis zur Ausstellung von Attesten und ärztlichen Bescheinigungen

Ich möchte darauf hinweisen, dass ich Klienten, die sich ausschließlich in psychotherapeutischer Behandlung bei mir befinden, sowie Klienten mit einem sogenannten Rentenbegehren, keine Atteste oder ärztlichen Bescheinigungen ausstelle. Diese Entscheidung basiert auf der Erkenntnis, dass solche Anfragen den therapeutischen Prozess stören und beeinträchtigen können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.