Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
„Die Erfahrung Deines Lebens ist das Privileg zu wissen, wer Du bist.“ – Joseph Campbell
Gesprächstherapie
Psychotherapie als Regelbehandlung und reguläre Kassenleistung
Ich lade Sie ein für ein erstes Vorgespräch, damit wir gemeinsam die Indikation einer Therapie formulieren. Nach 3 weiteren probatorischen Sitzungen führe ich eine psychotherapeutische Akutbehandlung mit maximal 12 Sitzungen oder eine Kurzzeittherapie mit 2 x 12 Sitzungen durch, die ein- bis zweiwöchentlich stattfinden. Diese können im Bedarfsfall auf 60 Sitzungen (Langzeittherapie) mit entsprechendem Psychotherapieantrag verlängert werden. Endet die Psychotherapie mit noch zur Verfügung stehenden Sitzungen, können diese als psychotherapeutische Rezidivprophylaxe niederfrequent, z.B. monatlich, genutzt werden. Einzel- und Gruppentherapien sind kombinierbar und ab 01.04.2017 biete ich entsprechend dem Bedarf ebenso Gruppentherapie an.
In der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie wird der neurotische Konflikt – Ihr persönlicher innerer psychischer Konflikt – aufgedeckt und Aktualprobleme vor dem Hintergrund Ihrer Biographie durchgearbeitet. Im Idealfall, wenn Ihre unbewussten Widerstände aufgelockert sind, gewinnen Sie einen guten Einblick in Ihre eigene psychische Struktur und können so korrigierende Erfahrungen machen, neue Einsichten gewinnen, Ihr Verhalten, Ihr Denken und Fühlen positiv verändern. Dabei kommen verschiedene Methoden ergänzend zur Anwendung, beispielsweise Interventionen mit CBASP (Cognitive Behavioral Analysis System of Psychotherapy), sehr wirksam bei Depressionen. Ich nutze Elemente aus der Gestalttherapie, Ego-State Interventionen und klinischen Hypnose die relativ rasch nachhaltige Korrekturen ermöglichen.
Entsprechend der neuen Psychotherapie-Richtlinien biete ich ab 01.04.2017 zudem nur für Erwachsene eine offene Psychotherapie-Sprechstunde mit telefonischer Erreichbarkeit an, jeweils 12.30 bis 13.00 Uhr Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur hier soll zeitnah geklärt werden, ob eine psychiatrische Behandlung, eine Rehabilitation oder eine Richtlinien-Psychotherapie indiziert ist oder gegebenenfalls auch andere Angebote ausreichen. Hierbei ist eine weitere Behandlung bei mir nicht zwingend, sondern kann bei einem anderen Kollegen/in erfolgen.
Psychiatrische Behandlung
Privatärztliche Tätigkeit im Fachgebiet Psychiatrie
Meine privatärztliche Tätigkeit im Fachgebiet Psychiatrie betrifft die Diagnostik, Beratung und Therapie psychiatrischer Erkrankungen. Neben der Psychopharmakotherapie der Depression, der Angst und der Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis, um nur die gängigen psychiatrischen Störungen zu nennen. Auch biete ich über die assoziierte psychiatrische Tagesklinik und Ambulanz der Lech-Mangfall-Kliniken in Peißenberg weiterführende Behandlungsmöglichkeiten an. Bitte sprechen Sie mich darauf an, ob Sie eine privatärztliche psychiatrische Behandlung wünschen!
Kosten
Gesetzlich Versicherte
Aufgrund meiner Ausbildung verfüge ich über eine Zulassung zur Abrechnung mit den Gesetzlichen Krankenkassen. Wenn eine psychische Störung vorliegt, werden die Kosten für die Psychotherapie von den Gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Das gilt sowohl für Einzel- als auch Gruppentherapie. Ich werde im Facharztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Oberbayern geführt.
Im Fachgebiet Psychiatrie bin ich nur berechtigt, privatärztlich abzurechnen. Das liegt daran, dass mein Kassensitz rein psychotherapeutisch gewichtet ist, als psychotherapeutisch tätiger Arzt. Als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie kann ich demnach nur privat liquidieren. In einem Vorgespräch klären wir, welcher Modus für Sie der bessere ist.
Privat Versicherte
Bei Vorliegen einer psychischen Störung werden die Kosten in der Regel bei Inanspruchnahme einer Psychotherapie von den Krankenkassen erstattet. Die Höhe der Kostenerstattung ist abhängig von den individuellen Konditionen mit den Krankenkassen. Die Abrechnung erfolgt hier gemäß der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ.
Beihilfeberechtigte
Beihilfeberechtigte haben Anspruch auf Erstattung der Therapiekosten durch ihre Beihilfestelle und ihre Krankenkasse bei Vorliegen einer psychischen Störung. Die Abrechnung erfolgt hier gemäß der GOÄ.
Selbstzahler: Einzeltermine, Paartherapie, Beratung, Mediation, Coaching, Supervision, Kurs, Seminar
Für diesen Bereich wird die Vergütung im Einzelfall geklärt, da hier die Aufträge und die Bedürfnislagen sehr individuell sind. Bitte beachten, bei nicht-ärztlichen Leistungen wird immer die Mehrwertsteuer fällig. Das Honorar ist daher immer zzgl. ges. MWSt von 19%.